Haben Sie Fragen?
+43 732/73 21 15
Aufnahmebedingungen
Mittelschulen mit besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung sind gesetzlich verpflichtet, bei Bewerberinnen und Bewerber für eine Musikklasse eine Eignungsprüfung durchzuführen.
Die musikalische Eignungsüberprüfung an der MUSIK-NMS12 besteht aus:
I. Singen:
- Ein Pflichtlied und 2 Wahllieder müssen vorbereitet werden
(bitte bei den Wahlliedern keine Popsongs – und Noten mitbringen)
- Einfache Melodien und Töne werden vorgesungen und müssen nachgesungen werden.
- Ein neues Lied wird gemeinsam chorisch einstudiert und gesungen.
II. Rhythmus und Bodypercussion:
- einfache Rhythmen wiedergeben und nachklatschen
III. Hörverständnis:
- Tonhöhen unterscheiden
- Kurze Melodien werden dem Kind vorgespielt und bei einem zweiten Vorspielen sollten veränderte Töne herausgefiltert werden können
IV. Vorkenntnisse am Instrument sind keine erforderlich, falls bereits Vorkenntnisse vorhanden sind, ist eine kurze Hörprobe am Instrument erwünscht (bitte Noten mitbringen, Klavier ist verfügbar)
V. Es wird kein Wissen überprüft, sondern die Musikalität Ihres Kindes.